Laufener Stadträtinnen fragen nach Kita-Gebühren und Zeitplänen für Bauprojekte

lake-1001c351-07be-43a1-9365-cf230b5d8264-0.webp

Fehlende Planungssicherheit für Eltern, der Zeitplan der Asylbewerberunterkunft an der Seethaler Straße und der ausstehende Baustart der B20-Ortsumfahrung haben den Laufener Stadtrat beschäftigt. Wie die Passauer Neue Presse berichtet, stellten Stadträtinnen dazu Fragen.

Gebühren und Regeln für die Kinderbetreuung

Bei den Kita-Gebühren ging es um die fehlende Planungssicherheit für Eltern. Daneben dokumentiert die Zusammenfassung der kommunalen Sitzungsdaten von Poliscope mit Stand Oktober 2026 mehrere Beschlüsse zur Kinderbetreuung: Für den neuen Waldkindergarten verabschiedete der Stadtrat eine Betreuungs- und eine Gebührensatzung. Im Haus für Kinder wurde außerdem die Pauschale für das Mittagessen angepasst.

Frühere Ankündigung zur Unterkunft an der Seethaler Straße

Für die Zentrale Flüchtlingsunterkunft an der Seethaler Straße hatte die Stadt bereits einen erwarteten Baustart genannt. In ihren Stadtnachrichten für das erste Quartal 2025 rechnete sie damit, dass die Arbeiten spätestens im Laufe des Jahres 2025 beginnen würden. Im Stadtrat kam nun der Zeitplan des Projekts zur Sprache.

Ein anderes Unterkunftsprojekt betrifft die Bahnhofstraße. Dort sind Wohncontainer als soziale Notunterkunft Gegenstand eines Bauantrags, mit dem sich der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss befasste. Das geht aus der Poliscope-Zusammenfassung mit Stand Oktober 2026 hervor.

B20-Ortsumfahrung: Planung, Klagen und Fertigstellungstermin

Zur B20-Ortsumfahrung lautete die Frage im Stadtrat, weshalb der Bau noch nicht begonnen hat. Die Planung reicht nach einem Bericht des Oberbayerischen Volksblatts vom 23. Februar 2026 bis ins Jahr 2014 zurück. Vorgesehen ist eine rund fünf Kilometer lange Strecke: Sie führt von Letten im Norden über Froschham, Oberheining und Daring nach Niederheining im Süden. Der Flächenbedarf beträgt 32 Hektar; zwölf Bauern und ein Gutshof sind unmittelbar von den Baumaßnahmen betroffen.

Der Bericht schildert auch den Rechtsstreit um die Trasse. Nachdem die Regierung von Oberbayern am 9. Oktober 2020 über die Route entschieden hatte, zogen betroffene Bauern und Anwohner vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Dieser wies im April 2023 alle Klagen ab und ließ keine Revision zu. Auf Nichtzulassungsbeschwerden hin ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jedoch mit Beschluss vom Juni 2024 die Revision von Gut Biburg zu. Damit muss der Fall in München erneut verhandelt werden, wie das Oberbayerische Volksblatt mit Stand vom 23. Februar 2026 berichtet.

Eine Präsentation des Staatlichen Bauamts sah den Abschluss der Ortsumfahrung für 2027 oder 2028 vor. Ob dieser Termin angesichts der langen Vorgeschichte noch zu halten ist, bezweifelte das Oberbayerische Volksblatt in seinem Bericht.

#Migration
← Zurück zu Kommunalpolitik

Weitere Meldungen