Deutschland plant nationale Übergangsregeln für Social-Media-Verbot unter 13 Jahren

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Das Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren. Bis EU-weite Regelungen greifen, soll eine Reform des Jugendschutzgesetzes die Plattformen in die Pflicht nehmen.

Social Media unter 13 tabu - Kabinett plant Übergangsregeln

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für nationale Übergangsregeln beschlossen, die Kindern unter 13 Jahren die Nutzung von Plattformen wie TikTok, Snapchat und Instagram verbieten sollen. Die Maßnahme soll gelten, bis entsprechende EU-weite Beschränkungen in Kraft treten. Die Europäische Kommission hatte den EU KIDS Act am 17. September 2026 formal vorgeschlagen, einen Tag nachdem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Initiative in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hatte.

Bundesfamilienministerin Karin Prien zeigte sich optimistisch, dass auf EU-Ebene im kommenden Jahr eine Regelung erreicht werden könne. Deutschland warte jedoch nicht ab, sondern plane eine Reform des Jugendschutzgesetzes, das seit 1952 besteht und zuletzt im Dezember 2025 durch Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aktualisiert wurde. Noch in diesem Jahr soll ein Kabinettsbeschluss erfolgen, bevor das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat einige Monate in Anspruch nehmen wird.

Abgestufte Regelungen nach Altersgruppen

Die geplante nationale Regelung sieht ein grundsätzliches Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren vor. Ausnahmen soll es lediglich für nachweislich kindgerechte Angebote geben. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Diese Struktur ähnelt den EU-Plänen, wonach Jugendliche ab 13 Jahren sogenannte Mini-Konten nutzen dürfen, die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und einer Nutzungsdauer von maximal einer Stunde täglich.

Deutschland ist Teil einer breiteren europäischen Bewegung. Frankreich, Griechenland, Österreich, Dänemark, Spanien, Belgien, Italien, Polen und die Niederlande erwägen oder entwickeln ebenfalls nationale Gesetze zu Social-Media-Verboten für Minderjährige. Dieser Druck aus den Mitgliedstaaten war ein wesentlicher Faktor für die EU-Kommission, eine einheitliche europäische Regelung vorzulegen. International hat Australien im Dezember 2025 als erstes Land weltweit ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt.

Wissenschaftliche Grundlage der Maßnahmen

Die Bundesregierung begründet die geplanten Einschränkungen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen über problematische Nutzungsmuster. Eine aktuelle COPSY-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt, dass 23,6 Prozent junger Menschen in Deutschland eine risikoreiche Social-Media-Nutzung aufweisen und 4,9 Prozent eine pathologische Nutzung. 21,6 Prozent berichten von einer intensiven Nutzung von vier Stunden oder mehr täglich. Forschungsdaten aus dem Jahr 2024 belegen zudem, dass 67,5 Prozent der Jugendlichen in Deutschland soziale Medien täglich nutzen und durchschnittlich 201 Minuten pro Tag im Internet verbringen.

Die Regierung warnt vor tiefgreifenden Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, das Wohlbefinden, schulische Leistungen und soziale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Besonders die Lesekompetenz lasse nach, was Bildungserfolg sowie politische, gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe gefährde. Zu den weiteren Risiken zählen Mobbing und Hassrede im Netz, die Konfrontation mit Gewalt- oder Missbrauchsabbildungen, Extremismus sowie sogenanntes Cyber-Grooming, bei dem Erwachsene unter falscher Identität gezielt Kontakt zu Minderjährigen suchen.

Verpflichtung der Plattformen durch EU-Recht

Während Deutschland nationale Regeln für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche erlassen kann, liegt die Durchsetzung einer verpflichtenden Alterskontrolle bei den großen Plattformen in der Hand der EU. Diese kann auf Grundlage ihrer Digitalgesetze die Unternehmen zur Umsetzung zwingen. Der EU KIDS Act sieht vor, dass Verstöße mit Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden können. Plattformen hätten nach Inkrafttreten sechs Monate Zeit, bestehende Konten von unter 15-Jährigen zu identifizieren und zu deaktivieren.

Die Europäische Kommission hat den 31. Dezember 2026 als Zieltermin gesetzt, bis zu dem die Mitgliedstaaten datenschutzfreundliche Altersverifikationssysteme verfügbar machen sollen. Unterstützt wird dies durch eine kostenlose Open-Source-App zur Altersverifikation, die 2025 entwickelt wurde. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien, Zypern und Irland, nehmen bereits an einem Pilotprojekt teil.

Der Anwendungsbereich des EU KIDS Act geht über soziale Medien hinaus und umfasst auch Video-Sharing-Plattformen, Online-Spiele sowie KI-gestützte Chatbots und digitale Begleiter. All diese Dienste müssen nachweisen, dass sie für Nutzer unter 18 Jahren sicher konzipiert sind.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in Deutschland

Bei den Verhandlungen auf EU-Ebene will sich die Bundesregierung für ein Verbot suchtfördernder Designelemente einsetzen. Algorithmische Empfehlungssysteme, die auf das Nutzerverhalten zugeschnitten sind, sollen in Anwendungen standardmäßig deaktiviert sein. Die EU plant zudem, Funktionen wie endloses Scrollen oder das automatische Abspielen von Videos zu untersagen.

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte sehen außerdem die Einführung eines sogenannten KI-Seepferdchens im Grundschulalter vor. Dieses Zertifikat, angelehnt an das bekannte Schwimmabzeichen, soll Kindern frühzeitig vermitteln, welche Möglichkeiten und Gefahren Künstliche Intelligenz birgt. Darüber hinaus soll die Aufsichtspflicht der Eltern im Bürgerlichen Gesetzbuch mit Blick auf Online-Anwendungen konkretisiert werden. Während die Plattformbetreiber die Hauptverantwortung tragen, bleibe es abhängig von Alter und Reifegrad des Kindes auch Aufgabe der Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder ergänzend zu beaufsichtigen.

#Bundesregierung#Europäische Union#Künstliche Intelligenz
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