Wettbewerbszentrale klagt gegen dm wegen Augenscreenings in Filialen

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Die Wettbewerbszentrale hat die Drogeriekette dm vor dem Karlsruher Landgericht verklagt. Der Vorwurf: Das Augenscreening-Angebot verstoße gegen das Heilpraktikergesetz und die Werbung sei irreführend.

Wettbewerbszentrale klagt gegen dm wegen Augenscreenings in Filialen

Am Mittwoch verhandelt das Landgericht Karlsruhe eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Karlsruher Drogerie-Konzern dm. Im Mittelpunkt steht das Augenscreening, das dm in einzelnen Filialen – unter anderem in Stuttgart – anbietet. Die Wettbewerbszentrale, eine Organisation mit etwa 2.000 Mitgliedern aus rund 800 Verbänden und 1.200 Unternehmen, darunter die Industrie- und Handelskammern sowie führende Branchenverbände, möchte gerichtlich klären lassen, ob dieses Angebot wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

Das umstrittene Screening umfasst einen Sehtest und ein Netzhautscreening zur Früherkennung von Augenkrankheiten. Laut dm wird die Untersuchung von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Für das Angebot kooperiert dm mit dem Düsseldorfer Unternehmen Skleo Health, einem im März 2024 gegründeten Start-up, das im Juli 2025 drei Millionen Euro Startkapital einwarb, um sein KI-gestütztes Augenscreening-Netzwerk in Deutschland auszubauen.

Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz?

Die Wettbewerbszentrale sieht mehrere rechtliche Probleme bei der Durchführung des Screenings. Ein zentraler Vorwurf lautet, dass Geräte zum Einsatz kämen, die nur von medizinisch ausgebildetem Personal und in einer geeigneten Umgebung verwendet werden dürften. Das sei hier nicht der Fall. Die Organisation sieht darin einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, das die Ausübung der Heilkunde in Deutschland regelt. Dieses Gesetz, ursprünglich am 18. Februar 1939 erlassen und zuletzt am 23. Dezember 2016 überarbeitet, schreibt vor, dass medizinische Tätigkeiten entweder eine Approbation oder eine spezielle Heilpraktiker-Erlaubnis erfordern.

Nach Angaben von Skleo Health läuft das Screening wie folgt ab: Nach einer sechsminütigen Untersuchung erfolgt eine zweistufige Analyse – zunächst durch ein CE-zertifiziertes KI-System, anschließend durch einen approbierten Augenarzt. Seit der Gründung im März 2024 hat das Unternehmen nach eigenen Angaben über 11.000 Menschen untersucht. Dennoch kritisiert die Wettbewerbszentrale, dass der Ergebnisbericht und die Befunde eine ärztliche Leistung darstellten, die nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müsse.

Irreführende Werbung bemängelt

Neben der Durchführung des Screenings steht auch die Werbung dafür in der Kritik. Die Wettbewerbszentrale wirft dm vor, den Kunden durch Formulierungen wie "Früherkennung" oder "rechtzeitige Behandlung" sowie durch Bezugnahme auf Augenkrankheiten zu suggerieren, dass nach dem Screening ein zuverlässiges Ergebnis vorliege und Krankheiten so effektiv vorgebeugt werden könne. Tatsächlich sei dafür jedoch eine augenärztliche Untersuchung unentbehrlich. Daher erachtet die Organisation die Werbung als irreführend.

Der Hintergrund für das Geschäftsmodell: In Deutschland sind nach Angaben von Skleo Health rund 9,7 Millionen Menschen von vermeidbaren Augenerkrankungen wie Glaukom, diabetischer Augenerkrankung und Makuladegeneration betroffen. Das Start-up will mit seinem Service monatlich 30.000 Screenings durchführen.

dm baut Gesundheitsangebote aus

Die Klage reiht sich in eine Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen ein, die dm seit der Ausweitung seiner Gesundheitsangebote begleiten. Der Konzern, Europas größter Drogeriehändler mit über 4.100 Filialen in 14 europäischen Ländern, erwirtschaftete 2023 einen Umsatz von etwa 15,91 Milliarden Euro und beschäftigt knapp 80.000 Mitarbeiter. Neben dem Augenscreening bietet dm mittlerweile auch Blutabnahmen zur Bestimmung von Herz-Kreislauf-Werten, Testosteronspiegel oder Entzündungsmarkern an.

Am 16. Dezember 2025 startete dm zudem seinen Online-Apothekenservice dm-med, über den rund 2.500 rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente verkauft werden. Die Arzneimittel werden über eine tschechische Versandapotheke verschickt, die von einer dm-Tochtergesellschaft betrieben wird. Auch dieser Vertriebsweg ist rechtlich umstritten: Am 23. September beginnt ein weiterer Prozess der Wettbewerbszentrale gegen dm vor dem Landgericht Karlsruhe. Dabei will die Organisation dem Konzern den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel gerichtlich untersagen lassen.

Die Wettbewerbszentrale, 1912 als eingetragener Verein gegründet und heute in Frankfurt am Main ansässig, beschäftigt mehr als 20 Rechtsanwälte in Büros in Bad Homburg, Berlin, Hamburg, Dortmund, Stuttgart und München. Sie gibt zudem die Fachzeitschrift "Wettbewerb in Recht und Praxis" heraus. Ihr erklärtes Ziel ist es, nicht erst bei Wettbewerbsverstößen einzuschreiten, sondern präventiv zu helfen.

dm wollte sich auf Nachfrage des SWR vor dem Prozess nicht äußern. Ein Urteil wird am Mittwoch nicht erwartet.

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