Prozess um Luxusuhren-Raub in Mainzer Oberstadt: Angeklagte nach Schüssen vor Gericht

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Zwei Männer stehen in Mainz vor Gericht, weil sie im März bei einem Treffen zum Verkauf von Luxus-Armbändern im Wert von 16.000 Euro Schüsse abgefeuert und die Schmuckstücke geraubt haben sollen.

Prozess um Luxusuhren-Raub in Mainzer Oberstadt: Angeklagte nach Schüssen vor Gericht

In Mainz hat am Montag der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die im März in der Oberstadt Schüsse abgefeuert und Luxus-Armbänder im Wert von 16.000 Euro geraubt haben sollen. Die Angeklagten im Alter von 20 und 25 Jahren müssen sich wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls, versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Beide befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Der Vorfall ereignete sich in einem Stadtteil, der normalerweise als ruhig gilt. Mainz zählt verschiedenen Statistiken zufolge zu den sichersten Städten Deutschlands mit vergleichsweise niedriger Kriminalitätsrate. Die Oberstadt ist ein grün durchzogener Bezirk, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand und durch aufgelockerte Wohnbebauung geprägt ist.

Treffen zum Schmuckverkauf eskalierte

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verabredeten sich die beiden Angeklagten mit einem Mann, der im Internet hochwertige Armbänder zum Verkauf angeboten hatte. Bei dem Treffen soll einer der Beschuldigten den Schmuck an sich genommen und die Flucht ergriffen haben. Der Verkäufer verfolgte ihn daraufhin.

Die Situation eskalierte gegen 21 Uhr in der Berliner Siedlung, einem Wohngebiet in der Mainzer Oberstadt. Die Siedlung trägt ihren Namen seit den frühen 1960er Jahren als Reaktion auf den Mauerbau in Berlin und wurde nach Plänen des Architekten Ernst May entwickelt. Dort sollen mehrere Schüsse mit einer Schreckschusswaffe gefallen sein.

Gefährlichkeit von Schreckschusswaffen

Obwohl es sich um eine Schreckschusswaffe handelte, birgt deren Einsatz erhebliche Gefahren. Aus kurzer Distanz können solche Waffen aufgrund des starken Gasdrucks schwere Verletzungen verursachen, insbesondere im Gesichts- und Augenbereich. In Deutschland dürfen Schreckschusswaffen zwar ab 18 Jahren ohne Waffenbesitzkarte erworben werden, doch das Führen in der Öffentlichkeit erfordert seit 2003 einen Kleinen Waffenschein.

Die Angeklagten sollen zudem Pfefferspray eingesetzt haben. Zeugen alarmierten die Polizei, die mit mehreren Streifenwagen und einem Hubschrauber nach den Tätern fahndete. Der geschädigte Verkäufer erlitt bei der Auseinandersetzung eine Platzwunde und musste medizinisch behandelt werden.

Rechtliche Konsequenzen

Den Beschuldigten drohen empfindliche Strafen. Räuberischer Diebstahl wird nach Paragraf 252 des Strafgesetzbuchs mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Die Täter werden dabei rechtlich einem Räuber gleichgestellt. Die Untersuchungshaft, in der sich beide Männer befinden, wird nur bei dringendem Tatverdacht und spezifischen Haftgründen wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr angeordnet. Die gesetzliche Höchstdauer beträgt sechs Monate, kann aber bei besonderen Gründen auf bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Der Prozess vor dem Mainzer Landgericht wird zeigen, ob sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen lassen.

#Polizei
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