Neue Handhabe für Universitäten
Bislang setzt ein Vorgehen gegen Honorarprofessoren und Privatdozenten eine strafrechtliche Verurteilung voraus. Dabei muss es sich um eine Strafe handeln, die bei Beamten zum Verlust der Beamtenrechte führen würde. Blume will den Hochschulen nun auch bei verfassungsfeindlicher Agitation eine Möglichkeit zum Eingreifen geben.
"Die Freiheit der Lehre ist kein Freibrief für Verfassungsfeindlichkeit", sagte der Minister der Münchner "Abendzeitung". Wer diese Freiheit in Anspruch nehme, müsse sich auch zur Demokratie bekennen und für sie eintreten. Blume forderte: "Wer gegen sie agitiert, dem muss die Hochschule die Lehrbefugnis entziehen können."
Parlamentarische Anfragen als Auslöser
Den Anstoß gaben nach Informationen der "Abendzeitung" parlamentarische Anfragen. Sie betreffen Äußerungen des AfD-Landtagsvizepräsidenten aus Sachsen-Anhalt sowie des Leiters eines Netzwerks, in dem über die Abschaffung der Demokratie nachgedacht wird.
Einer der konkreten Fälle, mit denen sich Blume befasst, ist der Islamwissenschaftler Hans-Thomas Tillschneider, AfD-Landtagsvizepräsident in Sachsen-Anhalt. Wie der Nordbayerische Kurier mit Stand vom 14. Oktober 2026 berichtete, ist Tillschneider weiterhin Privatdozent an der Universität Bayreuth, obwohl ihn der Verfassungsschutz beobachtet.
Hochschulgesetz wird bereits überarbeitet
Blumes Vorstoß kommt während der laufenden Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Am 23. Juni 2026 verabschiedete das bayerische Kabinett dazu einen Gesetzentwurf.
Zu dessen Inhalten gehört ein neues Hochschulordnungsrecht. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen von einer Rüge bis zur Exmatrikulation. Einschlägige strafrechtliche Verurteilungen sollen zudem einer Immatrikulation entgegenstehen können.






