OGS-Rechtsanspruch: 227 Erstklässler in NRW ohne Ganztagsplatz

wdr-offene-ganztagsgrundschule-100.jpg

Eine WDR-Umfrage zeigt: In acht Kommunen bekamen Erstklässler keinen OGS-Platz, obwohl sie einen Rechtsanspruch haben. Über 2.200 ältere Grundschulkinder stehen auf Wartelisten. Kommunen fordern mehr Geld vom Land.

OGS-Rechtsanspruch: 227 Erstklässler in NRW ohne Ganztagsplatz

Seit Beginn des Schuljahres 2026/27 haben Eltern von Erstklässlern erstmals einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung täglich. In Nordrhein-Westfalen wird dieser Anspruch überwiegend durch die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) umgesetzt. Doch eine exklusive WDR-Umfrage unter allen 396 Kommunen des Landes zeigt: Nicht überall kann das Versprechen eingelöst werden.

Von den 251 Städten und Gemeinden, die dem WDR geantwortet haben, meldeten acht, dass Erstklässler trotz Rechtsanspruch keinen OGS-Platz erhalten haben. Insgesamt sind 227 Kinder betroffen. Besonders prekär ist die Lage in Wuppertal, wo derzeit nur etwa die Hälfte aller Grundschulkinder einen OGS-Platz hat.

Der Rechtsanspruch basiert auf dem Ganztagsförderungsgesetz, das 2021 verabschiedet wurde und im Achten Sozialgesetzbuch verankert ist. Er gilt für eine Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Bis 2029 wird der Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.

Ältere Kinder verdrängt

Um den Rechtsanspruch der Erstklässler zu erfüllen, haben zahlreiche Kommunen zu Schuljahresbeginn Kinder ohne Rechtsanspruch abgewiesen. In Moers beispielsweise erhielten 21 Kinder der zweiten bis vierten Klasse keinen OGS-Vertrag.

Da nicht mehr jedem Kind ein Platz zur Verfügung stand, wurden Kinder ohne Rechtsanspruch leider abgewiesen

teilte die Stadt mit.

Insgesamt stehen in mindestens 15 Prozent aller Kommunen Kinder bei der Vergabe von OGS-Plätzen auf Wartelisten. Die Zahlen sind beträchtlich: In Duisburg warten 733 Kinder höherer Grundschulklassen auf einen Platz, in Köln sind es 217. Auch kleinere Gemeinden wie Steinfurt mit 34 wartenden Kindern oder Bad Salzuflen mit 24 können den Bedarf nicht decken. Landesweit sind mindestens 2.228 ältere Grundschulkinder betroffen.

Große regionale Unterschiede

Die Betreuungsquoten unterscheiden sich erheblich: Sie reichen von 94 Prozent in Geldern und Köln bis zu nur 13 Prozent in Straelen. Das Schulministerium des Landes geht davon aus, dass bis zum Schuljahr 2029/30 etwa 80 Prozent der Grundschulkinder einen Ganztagsplatz benötigen werden. Das entspricht nach Berechnungen des Ministeriums knapp 590.000 Plätzen.

Spitzenreiter beim OGS-Ausbau ist Monheim mit einer Quote von 94 Prozent, gefolgt von Düsseldorf mit 91 Prozent. Aber auch kleinere Gemeinden wie Holzwickede erreichen bereits 81 Prozent. Viele Kommunen berichten allerdings, dass kürzere Betreuungsformen bis 13 oder 14 Uhr bei Eltern beliebter seien.

Starre Regelungen kritisiert

Wer einen OGS-Vertrag unterschreibt, muss sein Kind in der Regel von 8 bis 16 Uhr in der Schule lassen. Diese Verpflichtung ist an die Landeszuschüsse gebunden. Die Kinder erhalten Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und können an Sport- oder Musikangeboten teilnehmen. Der Rechtsanspruch gilt auch während der Schulferien, wobei Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr zulässig sind.

Viele Eltern wünschen sich jedoch flexiblere Abholzeiten.

Die derzeit starren Rahmenbedingungen, insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme bis mindestens 15 Uhr, passen nicht immer zur Lebenswirklichkeit der Familie

schreibt die Stadt Kempen.

Acht Prozent der Kommunen fordern vom Land mehr Flexibilität bei den Betreuungszeiten.

Finanzierungsstreit mit dem Land

Der größte Konflikt betrifft die Finanzierung. 189 Kommunen fordern eine höhere, auskömmliche Förderung vom Land. Die Stadt Ochtrup rechnet vor:

Die Personal- und Sachaufwendungen je OGS-Platz liegen bei rund 3.500 Euro pro Kind und Jahr, das Land NRW beteiligt sich daran aber für Kinder ohne Förderbedarf mit rund 1.500 Euro pro Kind und Jahr.

Das stehe in keinem Verhältnis zur kommunalen Pflichtaufgabe.

Nach dem Konnexitätsprinzip, das seit 2004 in der Landesverfassung verankert ist, muss das Land Kommunen finanziell ausgleichen, wenn es ihnen neue Aufgaben überträgt. Doch CDU und Grüne haben ein Ausführungsgesetz zum Rechtsanspruch abgelehnt, das sie ursprünglich im Koalitionsvertrag versprochen hatten. Mit einem solchen Gesetz müsste das Land nach diesem Prinzip für die gesamten Kosten aufkommen.

Die Bundesregierung stellt für den bundesweiten Ausbau bis zu 3,5 Milliarden Euro für Infrastruktur bereit und beteiligt sich an Betriebskosten mit insgesamt 2,49 Milliarden Euro von 2026 bis 2029, danach dauerhaft mit 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

37 Prozent der antwortenden Kommunen erwarten vom Land einheitliche Qualitätsstandards für die OGS und Personalvorgaben. Die Stadt Südlohn fordert

eine auskömmliche, verlässliche und dauerhaft planbare Finanzierung durch das Land.

Fachkräftemangel verschärft Lage

Ein weiteres Problem ist der Personalmangel. Bundesweit werden laut Bertelsmann-Stiftung bis 2030 etwa 100.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung benötigt. Die Bundesagentur für Arbeit meldet für Stellen in Bildung und Sozialarbeit eine Vakanzzeit von über 200 Tagen – doppelt so lang wie im Durchschnitt aller Berufe.

Eltern, die keinen OGS-Platz für ihre Erstklässler erhalten, können ihr Recht beim Träger der örtlichen Jugendhilfe einklagen. Das sind die kreisfreien Städte und Kreise. Das Land wird erst mit Stichtag 15. Oktober die aktuellen Schülerzahlen und OGS-Plätze offiziell erfassen.

#Bundesregierung#Migration#Fachkräftemangel
← Zurück zu Bildung

Weitere Meldungen