Rekord-Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer von Katholischer Kirche angekündigt
Eine Frau wurde in ihrer Kindheit von einem Priester, der ihr Pflegevater war, schwer sexuell missbraucht. Das Oberlandesgericht Köln hat nun angekündigt, das Erzbistum Köln wegen dieses besonders schweren Falls von sexuellem Missbrauch zu einem Schmerzensgeld zwischen 500.000 und 600.000 Euro verurteilen zu wollen. Dies wäre die bisher höchste Summe in einem solchen Zusammenhang – das bisherige Maximum lag bei 300.000 Euro. Die Entscheidung soll am 26. November verkündet werden. Auf das Schmerzensgeld sollen 360.000 Euro angerechnet werden, die die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der katholischen Kirche bereits an die Klägerin ausgezahlt hat.
Die Klägerin hatte auf eine noch höhere Summe geklagt, nämlich auf mindestens 830.000 Euro. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Klage komplett abgewiesen. Zwar ist unstrittig, dass die Frau in ihrer Kindheit in den Siebziger- und Achtzigerjahren von einem Priester als dessen Pflegetochter schwer sexuell missbraucht wurde. Der Priester wurde 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Köln hatte jedoch entschieden, dass das Erzbistum Köln für die Verbrechen des Priesters nicht haftbar gemacht werden könne, weil dieser »mehr oder weniger als Privatperson« gehandelt habe.
Oberlandesgericht korrigiert erstinstanzliches Urteil
Die Klägerin ging dagegen in Berufung und wurde nun vom Oberlandesgericht in zentralen Punkten bestätigt. Zwar erging noch keine endgültige Entscheidung, doch der Vorsitzende Richter Ralf-Peter Sossna stellte klar: »Wir sind insgesamt der Meinung, dass das Urteil einer Korrektur bedarf.« Man könne schon so weit gehen zu sagen, dass die Taten in Ausübung des Priesteramtes erfolgt seien. Es dürfe zum Beispiel bezweifelt werden, dass dem Priester das Mädchen auch dann als Pflegetochter zugesprochen worden wäre, wenn er einfach nur ein alleinstehender Mann ohne die höheren Weihen der Kirche gewesen wäre. Das Priesteramt sei eine »tolle Tarnung« für den Täter gewesen. Deswegen gelte: »Im Ergebnis ist eine Haftung dem Grunde nach zu bejahen.«
Die Taten seien besonders schwerwiegend, weil die Klägerin als Mädchen zahllose Male von dem Priester vergewaltigt worden sei. Sie sei auch schwanger geworden und habe dann abtreiben müssen. Deshalb stehe ihr ein hohes Schmerzensgeld zu. Die geforderte Summe von 830.000 Euro sei nach Einschätzung des Gerichts gleichwohl zu hoch. Eine solche Summe sei Menschen vorbehalten, die ihre Lebensqualität vollständig verloren hätten, weil sie etwa Schwerstpflegefälle seien oder auf Dauer im Koma lägen.





