Söder setzt auf Zustimmung der übrigen Nehmerländer
Der CSU-Vorsitzende erläuterte der "Augsburger Allgemeinen", eine sogenannte Extremismusklausel solle verhindern, dass Geberländer extremistisch regierte Länder finanziell unterstützen. Dazu führe er Gespräche mit Hessen und Baden-Württemberg. "Betroffen wären Sachsen-Anhalt und Berlin, wenn die Regierungsbildungen dort wie erwartet ablaufen."
Für alle anderen Nehmerländer sollen die Zahlungen nach Söders Vorstellung zunächst unverändert bleiben. Darin sieht er einen Grund, weshalb sie der Änderung zustimmen könnten. Er zeigte sich zuversichtlich, die nötige Unterstützung zu erhalten. Der sich abzeichnenden Berliner Regierung warf er vor, Deutschland auch international großen Schaden zuzufügen. "Dem werde ich nicht tatenlos zusehen."
Aus Hessen kommt ausdrückliche Unterstützung. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte laut einem Bericht von CORRECTIV vom 2. Oktober 2026: "Wir brauchen eine gerechte Neuordnung des Länderfinanzausgleichs mit Anreizen für Leistung statt Pauschalüberweisungen an Haushaltschaoten und Extremisten."
Nach der Sachsen-Anhalt-Wahl lehnte Söder einen Geldentzug noch ab
Mit seiner Forderung rückt Söder von seiner Position nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt ab. Damals hatte er es als "absurd" zurückgewiesen, einer AfD-geführten Landesregierung die Mittel aus dem Finanzausgleich zu streichen. Er verlangte zwar eine generelle Reform, wandte sich aber dagegen, das System zur Bestrafung eines Landes einzusetzen.
Die beiden Parteien werden von den Verfassungsschutzbehörden unterschiedlich bewertet: Der Landesverfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch ein. Von der Linkspartei gilt derzeit kein Landesverband als extremistisch; unter Beobachtung stehen allerdings einzelne Parteistrukturen in einigen Bundesländern.
Bereits im August 2026 hatte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) vorgeschlagen, einer künftigen AfD-geführten Regierung in Sachsen-Anhalt Gelder aus dem Finanzausgleich zu kürzen. Darüber berichtete die Bayerische Staatszeitung. Später kritisierte Bayaz die süddeutschen Vorstöße gegenüber CORRECTIV: "Wer bei Sachsen-Anhalt geschwiegen hat und jetzt mit Blick auf Berlin sich plötzlich empört, macht sich unglaubwürdig."
Welche Zahlungen betroffen wären
Der Länderfinanzausgleich dient dazu, die Lebensverhältnisse in den Bundesländern möglichst weit anzugleichen. Derzeit zahlen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg in das System ein. Bayern übernimmt mit fast 60 Prozent den größten Anteil.
Für 2025 erreichte das Gesamtvolumen nach einer ersten Berechnung des bayerischen Finanzministeriums rund 20 Milliarden Euro. Wie BR24 unter Berufung auf diese Berechnung mit Stand Januar 2026 berichtete, entfielen auf Bayern rund 11,7 Milliarden Euro. Baden-Württemberg und Hessen zahlten jeweils rund vier Milliarden Euro, Hamburg etwa 330 Millionen Euro. Berlin erhielt mit rund 4,2 Milliarden Euro am meisten; an Sachsen-Anhalt gingen rund 1,9 Milliarden Euro.
Söder hatte nach der Berliner Wahl außerdem vorgeschlagen, den gerade erneuerten Hauptstadtvertrag bei einer Regierungsübernahme der Linken wieder zu öffnen. Dieser Vertrag zwischen dem Bund und Berlin wurde am 15. September 2026 kurz vor der Abgeordnetenhauswahl unterzeichnet. Nach Angaben von CORRECTIV sieht er für die Laufzeit von 2028 bis 2037 rund fünf Milliarden Euro für Berlin vor. Die Gelder sind zweckgebunden: 2,1 Milliarden Euro sind für Sicherheitsaufgaben bestimmt, 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Verfassungsrechtler verweisen auf enge Grenzen
Der Potsdamer Staats- und Finanzrechtler Thorsten Ingo Schmidt sieht für eine vorzeitige Neuordnung des Länderfinanzausgleichs "keine verfassungsrechtliche Grundlage". Wie CORRECTIV am 2. Oktober 2026 berichtete, verweist er auf die bis Ende 2030 geltenden Regelungen. Auch für die Zeit danach hält Schmidt eine Neuordnung für unrealistisch: Im Bundesrat verfügen die zwölf Nehmerländer über eine komfortable Mehrheit.
Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof betont ebenfalls die rechtlichen Grenzen. Zwar gebe es in den Vorschriften zum Finanzausgleich "viele unbestimmte Rechtsbegriffe", sagte er der Bayerischen Staatszeitung. Der dadurch eröffnete Entscheidungsspielraum könne jedoch "selbstverständlich nicht nach den politischen Vorstellungen der jeweils Regierenden wahrgenommen werden". Für eine Änderung des Systems sei eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich.
Unabhängig vom aktuellen Vorstoß hat Bayern bereits 2023 beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich geklagt. Das Gericht kündigte eine Entscheidung für 2026 an. Ein genauer Termin war nach dem Bericht von CORRECTIV mit Stand vom 2. Oktober 2026 noch nicht bekannt.







