Hamburg verlor 857 Millionen Euro durch Erbschaftsteuer-Privilegien

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Während das Bundesverfassungsgericht über Steuervergünstigungen für Betriebserben verhandelt, kritisiert Hamburgs Finanzsenator Dressel die bestehenden Regelungen als ungerecht. Seit 2016 entgingen der Hansestadt hunderte Millionen Euro.

Hamburg entgingen 857 Millionen Euro Erbschaftsteuer

Parallel zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Erbschaftsteuer-Privilegien für Betriebsvermögen hat Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel eine grundlegende Reform angemahnt. Die aktuelle Ausgestaltung mit umfangreichen Steuervermeidungsmöglichkeiten bei großen Vermögen entspreche nicht den Vorstellungen von Steuergerechtigkeit, erklärte der SPD-Politiker.

Seit Inkrafttreten der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung im Jahr 2016 entgingen Hamburg allein 857 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Dies entspreche rund 7,5 Prozent des bundesweiten Erlassvolumens, womit die Hansestadt überdurchschnittlich betroffen sei. Die Verschonungsbedarfsprüfung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 notwendig geworden, das die damaligen Verschonungsregelungen als unverhältnismäßig kritisiert hatte, soweit sie ohne Bedürfnisprüfung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgriffen.

Umfangreiche Steuerprivilegien für Betriebserben

In dem Karlsruher Verfahren geht es um erhebliche Steuervorteile für Menschen, die ganze Betriebe oder Teile von Unternehmen erben. Betriebsvermögen kann in Deutschland zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Erbe den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt. Eine komplette Steuerbefreiung können Erben beantragen, die das Vermögen über sieben Jahre behalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Bei Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro ist eine vollständige Befreiung möglich, wenn Erben nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus ihrem verfügbaren Privatvermögen begleichen können. Dabei wird allerdings nur 50 Prozent des verfügbaren Privatvermögens zur Prüfung herangezogen. Das Ausmaß dieser Privilegien zeigt sich in den Zahlen: Allein 2024 wurden über die Verschonungsbedarfsprüfung 8,8 Milliarden Euro Steuererlass gewährt.

Die Privilegierung von Betriebsvermögen führt zu strategischem Verhalten: Betriebsvermögen wird in Deutschland fünfmal häufiger zu Lebzeiten verschenkt als vererbt. Im Jahr 2025 wurden 21,2 Milliarden Euro Betriebsvermögen verschenkt, aber nur 4,4 Milliarden Euro vererbt. Insgesamt wechseln in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer, wovon im Durchschnitt nur 2,5 Prozent besteuert werden. Im Jahr 2024 wurden bundesweit Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt, ein Anstieg von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein neuer Höchstwert.

SPD fordert Freibetrag von fünf Millionen Euro

Die SPD will die Regelungen auf Bundesebene ändern. Sie schlägt einen Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro vor. Zusätzlich soll es großzügige Möglichkeiten zur Stundung geben, damit keine Firma schließen muss. Für kleinere Erbschaften will die SPD einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro einführen. CDU und CSU lehnen die Vorschläge ab und argumentieren, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage dürften Mittelstand und Familienunternehmen nicht zusätzlich belastet werden.

Bereits im Sommer hatten sich die Finanzminister der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Dazu zähle auch, Familienstiftungen ins Visier zu nehmen, deren ausschließlicher Zweck der Steueroptimierung diene. In Hamburg betrafen von den zwischen 2016 und 2025 nach den Verschonungsregelungen beschiedenen zwölf Steuerfällen allein fünf Stiftungen, wie Dressel mitteilte.

Streit um Regionalisierung der Erbschaftsteuer

Die CSU plädiert für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, sodass die Bundesländer je nach ihrer Finanzlage die Höhe selbst bestimmen können. Über eine entsprechende Klage der bayerischen Staatsregierung hatte das Bundesverfassungsgericht bereits am Montag verhandelt. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, deren Aufkommen vollständig den Bundesländern zusteht, während die gesetzlichen Regelungen bisher vom Bund festgelegt werden. Bayern argumentiert, dass Freibeträge und Steuersätze seit 2009 unverändert geblieben sind, während sich die Immobilienpreise in vielen Regionen verdoppelt oder verdreifacht haben.

Für Dressel ist das Ansinnen der CSU jedoch absurd. Die Erbschaftsteuer müsse unbedingt bundeseinheitlich bleiben, auch zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit. Eine Regionalisierung bedeute, dass Menschen zur Vermeidung von Steuern kurz vor ihrem Tod ihren Wohnsitz verlegen könnten. Zudem gebe es viele Fälle, bei denen eine Familie etwa Grundbesitz in Niedersachsen und eine Wohnung in Bayern besitze. Bei einer regionalisierten Steuer müssten dann jeweils unterschiedliche Steuersätze beachtet werden.

Das sei auch bürokratisch ein totaler Wahnsinn

so der Finanzsenator.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 ein Urteil zu den beiden aktuellen Verfahren zur Erbschaftsteuer verkünden. Es ist bereits das vierte Mal seit 1995, dass sich das höchste deutsche Gericht mit der Erbschaftsteuer befassen muss. Bei den drei vorherigen Entscheidungen wurden jeweils Regelungen für verfassungswidrig erklärt.

#CDU/CSU#SPD
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