Verdacht auf einen weiteren Diebstahl
Nach Angaben der Polizei wird der Frau auch ein weiterer Diebstahl in derselben Filiale vorgeworfen. Dieser soll sich wenige Tage zuvor ereignet haben.
Drogerien sind nach Einschätzung des EHI-Studienautors Frank Horst besonders stark von Ladendiebstahl betroffen. In seiner Einordnung zur EHI-Erhebung für 2024 verweist er auf das Sortiment: Viele Artikel sind klein und zugleich teuer, etwa Parfüms, Kosmetik, Babynahrung und Rasierklingen.
Strafrahmen und mögliche Verfahrensausgänge
Für Ladendiebstahl gilt § 242 StGB. Er sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor; auch ein Versuch ist strafbar. Geht es um geringwertige Sachen, setzt die Verfolgung nach § 248a StGB einen Strafantrag oder ein besonderes öffentliches Interesse voraus. Einen gesetzlich festgelegten Grenzbetrag gibt es nicht. Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heiko Löw orientiert sich die Rechtsprechung häufig an Werten zwischen etwa 25 und 50 Euro.
Die Fachanwaltskanzlei erläutert mit Stand Oktober 2026, dass Verfahren bei einem ersten Ladendiebstahl mit geringem Warenwert häufig ohne Urteil enden. Möglich ist etwa eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO. Bei einem höheren Warenwert oder wiederholten Taten werde hingegen häufig per Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt. Große Handelsketten stellen der Kanzlei zufolge üblicherweise routinemäßig Strafantrag.
Milliardenschäden und hohe Dunkelziffer
Wie groß die Verluste des Handels bundesweit sind, beschreibt die EHI-Studie "Inventurdifferenzen 2026", die der Handelsverband Deutschland (HDE) am 23. Juni 2026 veröffentlichte. Demnach erreichte der Schaden durch Ladendiebstahl im deutschen Einzelhandel 2025 einen Rekord: Der Wert der gestohlenen Waren lag erstmals über drei Milliarden Euro. Auf Kundendiebstahl entfielen rund 3,05 Milliarden Euro. Gegenüber 2022 nahm der wirtschaftliche Schaden um insgesamt 25 Prozent zu. Ein Drittel der Schäden wird organisierter Kriminalität zugerechnet.
Den laut HDE rund 380.000 registrierten Ladendiebstählen im Jahr 2025 steht eine vom EHI geschätzte Dunkelziffer von mehr als 98 Prozent gegenüber. Nach Schätzung des Instituts werden jährlich etwa 24,8 Millionen Diebstahlsdelikte im Einzelhandel weder entdeckt noch angezeigt oder trotz Entdeckung nicht angezeigt.
Der HDE verlangt angesichts dieser Entwicklung schärfere Strafen für gewerbsmäßige und bandenmäßig organisierte Diebstähle. Zugleich beziffert der Verband die jährlichen Ausgaben der Branche für Kameraüberwachung, Warensicherung und Sicherheitspersonal auf 1,7 Milliarden Euro.







