Vier Schüsse und ein schwer verletzter Passant
Der Angeklagte besitzt die deutsche und die syrische Staatsangehörigkeit und lebt in Nienburg. Auch der getötete 37-Jährige stammte aus der Stadt; nach Angaben des Landgerichts Verden war er Handwerksmeister. Die Anklage sieht die Schüsse als Eskalation eines länger andauernden Konflikts, in den zunehmend Angehörige beider Familien einbezogen waren. Dem 32-Jährigen wird vorgeworfen, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.
Am Nachmittag des 5. Mai soll es zunächst einen heftigen Streit zwischen Mitgliedern beider Großfamilien in einer belebten Nienburger Straße gegeben haben. Die alarmierte Polizei nahm den Bruder des später Getöteten vorübergehend fest, weil er bewaffnet gewesen sein sollte. Nachdem ein Angehöriger den Angeklagten über die Situation informiert hatte, soll dieser mit einer halbautomatischen Kurzwaffe hinzugekommen sein.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging der 32-Jährige von hinten bis auf zwei Meter an sein Opfer heran und schoss viermal gezielt mit Tötungsabsicht. Dies sei "vor den Augen der Polizei" geschehen. Der Angeklagte habe sich dabei als "Familienoberhaupt" verstanden. Der 37-Jährige starb noch am Tatort.
Ein Projektil traf außerdem einen 66-jährigen Passanten, der mit dem Streit nichts zu tun hatte. Seine Verletzungen waren akut lebensgefährlich. Seit den Schüssen ist er querschnittsgelähmt; trotz mehrerer Operationen kann er laut Anklage "nur seine Arme leicht bewegen". Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die mögliche Tötung weiterer Menschen bewusst in Kauf genommen zu haben.
Am Tattag war ein früheres Verfahren eingestellt worden
Nur wenige Stunden vor den Schüssen hatte das Landgericht ein Verfahren gegen sieben Männer einer Familie beendet, unter ihnen der später getötete 37-Jährige. Gegenstand war der Vorwurf gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit früheren Streitigkeiten. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 6.000 Euro eingestellt. Nach einem Bericht der Kreiszeitung war der jetzige Angeklagte damals als Nebenkläger beteiligt; die Einstellung erfolgte nach rund 90 Minuten.
Die Staatsanwaltschaft sieht im Ausgang dieses Verfahrens den Anlass für den mutmaßlichen Tatentschluss. Der 32-Jährige sei darüber so erbost gewesen, "dass in ihm der Entschluss reifte, jemanden aus der verhassten Familie zu töten", heißt es in der Anklage. Den 37-Jährigen habe er als "Hauptverantwortlichen" angesehen. Die Anklage spricht in diesem Zusammenhang auch von Selbstjustiz.
Die Vorgeschichte reicht laut Drucksache 19/11130 des Niedersächsischen Landtags bis zu einer Auseinandersetzung am 20. April 2022 zurück. Nach einem "Schlichtungsgespräch" kam es demnach zu einem überfallartigen Angriff, bei dem Schusswaffen eingesetzt und Menschen schwer verletzt wurden.
Im Zusammenhang mit diesem Ereignis führte die Polizei bei Angehörigen beider Familien umfangreiche Gefährder- und Gefährdetenansprachen durch. Anfang 2026 erhielt die Familie des später Getöteten erneut Drohungen. Wer dafür verantwortlich war, war laut der Drucksache bislang unbekannt. Die Polizei leitete daraufhin weitere solche Ansprachen ein.
Behörden ordneten den Fall nicht als Clankriminalität ein
Obwohl Medien den Konflikt als "Clan-Streit" bezeichneten, zählten ihn die Polizei Niedersachsen und die verfahrensführende Staatsanwaltschaft Verden mit Stand vom 5. Juni 2026 nicht zum Phänomenbereich der Clankriminalität. Das geht ebenfalls aus der Landtagsdrucksache hervor. Eine spätere Neubewertung wurde darin nicht ausgeschlossen.
Raban Funk, der die Witwe des Getöteten als Rechtsanwalt in der Nebenklage vertritt, wendet sich ebenfalls gegen solche Deutungen. Der Kreiszeitung sagte er: "Es handelt sich um keinen Clan-Krieg und keine jesidische Blutrache." Er betrachtet das Geschehen als Tat eines Menschen mit "unsagbar hohem und eskalierendem Potenzial".
Zwei Kontrollen vor dem Zuschauerbereich
Wegen der aufwendigen Einlasskontrollen verzögerte sich der Prozessbeginn in der ehemaligen Reithalle in Verden-Eitze um etwa anderthalb Stunden. Gut 60 Zuschauerinnen und Zuschauer sowie zahlreiche Medienvertreter verfolgten den Auftakt. Vor dem Zugang zum Publikumsbereich, der durch eine massive Glaswand vom übrigen Saal getrennt ist, mussten sie zwei Sicherheitsschleusen passieren. Zahlreiche Justiz- und Polizeibeamte sicherten die Abläufe. Gegen 10.45 Uhr schloss sich die hintere Saaltür als Zeichen, dass die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer bevorstand.
Das frühere Pferdesportgelände umfasst nach Angaben der Kreiszeitung rund 44.000 Quadratmeter und wird mit Kameras überwacht. Bauzäune und Natodraht trennen Bereiche innerhalb des Areals voneinander. Laut tagesschau.de war das zum Hochsicherheitstrakt umgebaute Gelände seit dem Urteil im Prozess gegen die frühere mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette Ende Mai 2026 ungenutzt geblieben. Der Mietvertrag läuft bis Ende Mai 2027.
Die beiden Verteidiger kündigten für den nächsten Termin am 3. November eine Stellungnahme ihres Mandanten an. Bis zum Jahresende sind insgesamt 13 weitere Verhandlungstage vorgesehen.







