Jahn fordert zunächst eine Aufarbeitung
Bevor über ein Verbot entschieden werde, müssten die Ereignisse vom Samstag untersucht werden, sagte Jahn der hessenschau. Der Strafrechtsprofessor der Frankfurter Goethe-Universität sieht bislang zu viele offene Fragen. Auch gesellschaftspolitisch hält er frühe Verbotsforderungen für "nicht hilfreich": Drei Wochen vor dem nächsten Protest dürfe man die jungen Menschen nicht vorschnell "in ein schlechtes Licht rücken". Anliegen wie bessere Bildungschancen fänden in weiten Teilen der Gesellschaft Zustimmung.
Jahn erinnert daran, dass Poseck selbst am Tag nach den Ausschreitungen eine Unterscheidung verlangt habe: zwischen der Initiative "Gen Z regelt", Linksradikalen, die den Protest am Ende gekapert haben sollen, und gewaltorientierten Jugendlichen, die auf der Einkaufsstraße Zeil bis in die Nacht randalierten.
Für den 20. November sind erneut europaweite Jugendproteste angekündigt, auch in Frankfurt. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts gehören sie zu einem "Internationalen Jugendstreiktag", zu dem ein breites Bündnis einschließlich der Bundesschülerkonferenz aufgerufen hat. "Gen Z regelt" will sich daran beteiligen.
Friedlicher Protest und schwere Ausschreitungen
Am Samstag, dem 31. Oktober, waren in Frankfurt rund 8.000 Menschen dem Aufruf von "Gen Z regelt" und "Generation Aufbruch" gefolgt. Die Teilnehmenden demonstrierten weitgehend friedlich für mehr Klimaschutz und niedrigere Lebenshaltungskosten sowie gegen eine Wehrpflicht. Die Veranstalter grenzten sich ausdrücklich von den Gewaltexzessen und Plünderungen ab. Bei den Ausschreitungen wurden 100 Polizisten verletzt.
Zur Bilanz des Einsatzes berichtete die taz unter Berufung auf das Hessische Innenministerium: In der Nacht zum 1. November waren 1.300 Einsatzkräfte vor Ort. Die Polizei kontrollierte 366 Menschen und sprach 1.225 Platzverweise aus. Sie nahm 54 Personen zwischen 13 und 29 Jahren fest; 17 Geschäfte wurden beschädigt.
Die Frankfurter Demonstration war Teil bundesweiter Jugendproteste. Der ORF berichtete von mehreren zehntausend Menschen in mehr als 30 deutschen Städten. Die Initiative selbst bezifferte die Beteiligung zunächst auf mehr als 68.000 und später auf 120.000 Menschen. Das Hamburger Abendblatt nannte rund 100.000 junge Leute in 30 Städten.
Poseck stellt weitere Demonstrationen infrage
Poseck hatte am Sonntag in den ARD-Tagesthemen erklärt: "Zunächst muss man sehen, ob diese Veranstaltungen am 20. November überhaupt so stattfinden können". Er bezeichnete das Versammlungsrecht als hohes Gut, betonte aber zugleich die Friedlichkeit als elementare Voraussetzung. Gewalttätige Versammlungen dürften nicht zugelassen werden. Der Minister ist Jurist und war Präsident des Hessischen Staatsgerichtshofs.
Nach seiner Darstellung beteiligten sich 1.000 bis 1.500 Störer an den Randalen. Diese seien überwiegend "migrantisch geprägt" gewesen; unter den Festgenommenen hätten dagegen deutsche Staatsangehörige die Mehrheit gestellt. Zudem sei die Polizei auch aus der Demonstration heraus angegriffen worden. Posecks Vorwurf lautete: "Die Versammlungsleiter haben diese Versammlungen nicht im Griff".
Laut taz sprach der Minister außerdem von "ungefähr 100 linksextremistisch motivierten Gewalttätern", die massiv gegen die Polizei vorgegangen seien. Die hessische Polizei wolle "junge migrantische Männer" stärker in den Fokus nehmen. Poseck bezeichnete die Ausschreitungen als "Initialzündung für eine härtere Gangart".
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, seine Regierung werde "keine Toleranz" zeigen. Er sagte: "Die Straftäter werden die Härte des Gesetzes spüren." Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte der Bild, "gewaltbereite linke Gruppen und Chaoten aus dem migrantischen Milieu" hätten die friedlichen Demonstrationen "gekapert". Er verlangte: "Auf diesen Landfriedensbruch müssen harte Strafen folgen." Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) übernahm diese Einordnung nicht: "Ich mache mir diese Definition nicht zu eigen, weil ich die Fakten nicht nachvollziehen kann auf die Schnelle."
Im Hessischen Landtag beantragten die Grünen eine Sondersitzung des Innenausschusses. Die AfD warf Poseck vor, "französische Verhältnisse" nicht verhindert zu haben. FDP-Innenpolitiker Moritz Promny warnte hingegen davor, junge Menschen mit Migrationshintergrund unter Generalverdacht zu stellen. Gegen pauschale Schuldzuweisungen wandte sich auch die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen.
Welche Nachweise ein Verbot erfordern würde
Nach Jahns Einschätzung müsste zunächst belegt werden, dass die Veranstalter sich etwas zuschulden kommen ließen. Denkbar wäre etwa eine fehlende Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt; dafür gebe es bisher jedoch keine Anzeichen. Außerdem müssten Ordnungsamt und Polizei darlegen, weshalb ein friedlicher Verlauf trotz aller Anstrengungen unwahrscheinlich wäre.
Als weiteres mögliches Argument nennt Jahn einen drohenden polizeilichen Notstand, falls am 20. November zu viele vermutlich nicht beherrschbare Brennpunkte entstünden. Für eine solche Einschätzung fehle derzeit aber ebenfalls die Grundlage. Der Professor, der zwölf Jahre Richter am Oberlandesgericht Frankfurt war, verweist zudem auf die besonders strengen Maßstäbe hessischer Verwaltungsgerichte bei Eingriffen in die Versammlungsfreiheit. So sei das Frankfurter Ordnungsamt zuletzt mehrfach mit Versuchen gescheitert, Pro-Palästina-Kundgebungen zu unterbinden.
Artikel 8 des Grundgesetzes schützt die Versammlungsfreiheit, lässt aber gesetzliche Einschränkungen bis hin zum Verbot zu. Das seit 2023 geltende Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz nennt in Paragraph 14 eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Grundlage für Verbote oder Auflösungen.
Die dagegen gerichteten verfassungsrechtlichen Einwände wies der Hessische Staatsgerichtshof inhaltlich weitgehend zurück. Bei der Verbotsfrage lagen die Positionen allerdings knapp auseinander: Sechs Mitglieder hatten keine Bedenken, fünf widersprachen, darunter die Vizepräsidentin. Nach ihrer Auffassung darf das verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsrecht nicht allein zum Schutz der öffentlichen Ordnung eingeschränkt werden. Diesen Begriff hielt sie für zu unbestimmt.
Andere Route und ungünstiger Termin
Ein Verbot kommt laut Jahn ohnehin erst als letztes Mittel infrage. "Verbot oder Auflösung setzen voraus, dass Beschränkungen allein nicht ausreichen", sagte er. Dass bereits sämtliche Alternativen ausgeschöpft seien, bezweifelt er.
Als Möglichkeit nennt Jahn, den Protest vollständig an der Weseler Werft im Frankfurter Osten stattfinden zu lassen. Dort hatte der Demonstrationszug am Samstag begonnen. So ließe sich die für die Polizei schwer zu kontrollierende Lage auf der Zeil vermeiden. Eine solche Verlegung müsse allerdings mit den Veranstaltern abgesprochen werden und könne nicht einfach angeordnet werden.
Beim Termin sieht der Jurist dagegen einen möglichen Ansatzpunkt für die Behörden. Der Protest soll am Freitag, dem 20. November, um 14 Uhr beginnen. Jahn nennt diese Wahl "unglücklich" und erklärt: "Eine Innenstadt-Demo am Freitagnachmittag während des Berufsverkehrs und viel Einkaufsbetrieb auf der Zeil machen es der Behörde leichter, eine Versammlung zu verbieten".







