Infracore sagt 70-Millionen-Angebot bei Scheitern des GZO-Nachlassvertrags zu

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Für die GZO AG Spital Wetzikon stellt Infracore eine Übernahme der Immobilien und betrieblichen Aktiven in Aussicht, sollte der Nachlassvertrag scheitern. Die unwiderrufliche Zusage vom 2. November 2026 sieht einen Barkaufpreis von 70 Millionen Franken und die Fortführung des Spitalbetriebs ohne Un…

Finanzierung gesichert, Kaufangebot noch nicht eingereicht

Infracore wird das Kaufangebot erst einreichen, wenn das Scheitern des Nachlassvertrags feststeht. Der Verwaltungsrat hat der Verpflichtung bereits zugestimmt; nach Unternehmensangaben steht auch die Finanzierung. Die Übernahme wurde gemeinsam mit Swiss Medical Network vorbereitet, einer langjährigen Partnerin von Infracore.

Während sämtliche Immobilien und betrieblichen Aktiven übernommen werden sollen, bleiben die liquiden Mittel und Forderungen der GZO vom Kauf ausgenommen. Sie stehen den Gläubigern zur Verfügung. Öffentliche Gelder sollen für die Transaktion nicht beansprucht werden.

Die neue Zusage geht über einen früheren Vorstoß hinaus: Am 29. Juli 2026 hatte Infracore verbindlich 55 Millionen Franken für sämtliche GZO-Immobilien im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion geboten. Die Gültigkeit dieses Angebots war bis zum 31. Oktober 2026 verlängert worden. Hinzu kamen Zusagen für einen Finanzierungs-Backstop von bis zu 80 Prozent des anrechenbaren Debitorenbestands und einen Liquiditätspuffer von bis zu 10 Millionen Franken.

Gläubiger mit Forderungen von 130 Millionen Franken gegen den Vertrag

Neun institutionelle Gläubiger unterstützen Infracores Vorstoß und lehnen den Nachlassvertrag in seiner derzeitigen Fassung ab. Auf sie entfallen Forderungen von rund 130 Millionen Franken und damit mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Forderungssumme.

Auch Clearway Capital wirbt für ein Nein. Die Gläubigergruppe vertritt nach eigenen Angaben gut 5 Prozent der GZO-Obligation über 170 Millionen Franken und hat die übrigen Gläubiger zur Ablehnung aufgerufen, wie medinside berichtet.

Die Abstimmung erfolgt schriftlich. Unterzeichnete Zustimmungserklärungen können noch bis zum 7. November 2026 eingereicht werden. Wer keine Erklärung abgibt, wird als Gegenstimme gewertet. Zur Annahme braucht es ein doppeltes Quorum: Entweder stimmen mehr als 50 Prozent der Gläubiger zu, die mindestens zwei Drittel der Forderungssumme vertreten, oder mindestens 25 Prozent der Gläubiger mit drei Vierteln der Forderungssumme.

Was der Nachlassvertrag vorsieht

Nach Angaben der GZO garantiert der vorgeschlagene Vertrag den Gläubigern eine Nachlassdividende von insgesamt 45,7 Prozent. Durch die Einigung mit Steiner AG und H56 Immo AG erhöht sich die sofortige Barausschüttung von 70,1 Millionen auf 85,5 Millionen Franken. Damit würden unmittelbar 35,4 Prozent der Forderungen ausgezahlt.

Zur Beilegung des Rechtsstreits mit Steiner AG beziehungsweise H56 Immo AG vereinbarte die GZO eine Einmalzahlung von 4,6 Millionen Franken. H56 erhält außerdem eine erfolgsabhängige Komponente: Ab 2030 sind über sieben Jahre jährliche Zahlungen vorgesehen, sofern die EBITDA-Marge der GZO über 13,5 Prozent liegt. Der Vergleich wird nur wirksam, wenn der Nachlassvertrag rechtskräftig bestätigt ist; bei einem Konkurs greift er nicht.

Zum Sanierungsmodell gehört laut medinside auch eine Option für die thurmed AG auf 51 Prozent der GZO-Anteile. Die Trägergemeinden behalten demnach ein selbstfinanziertes Spital, die rund 58.000 m² große Liegenschaft und nach dem Forderungsverzicht der Gläubiger ein buchmäßiges Eigenkapital von rund 90 Millionen Franken.

Konkursrisiko und nächste Termine

Die GZO beschreibt die Folgen einer Ablehnung anders als das von Infracore angestrebte Fortführungsszenario: Nach ihrer Darstellung würde ein Nein zum Konkurs führen. Der Spitalbetrieb müsste dann kurzfristig eingestellt und das restliche Vermögen nach Konkursrecht verwertet werden. Für die Gläubiger wäre laut GZO eine niedrigere Dividende als beim Nachlassvertrag zu erwarten, die zudem deutlich später ausgezahlt würde.

Bis zum 4. Dezember 2026 müssen die Sachwalter dem Nachlassgericht ihren Bericht vorlegen und darin die Bestätigung oder Ablehnung des Vertrags empfehlen. Die definitive Nachlassstundung der GZO läuft bis zum 19. Dezember 2026.

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