Weniger Änderungen nach dem anfänglichen Andrang
In Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Suhl, Ilmenau und Mühlhausen wurden seit dem 1. November 2024 zusammen 570 Geschlechtseinträge geändert. An diesem Tag trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Die von der dpa erhobenen Zahlen zeigen, dass die Nachfrage nach dem starken Auftakt zuletzt zurückging.
Besonders deutlich ist die Entwicklung in Jena: Auf 87 Änderungen im ersten Jahr folgten 36 im zweiten. Weimar verzeichnete im ersten Jahr mehr als doppelt so viele Fälle wie im darauffolgenden. In Erfurt entfielen 66 Änderungen allein auf November und Dezember 2024; für das bisherige Jahr 2026 meldete die Stadt 30.
Für das gesamte Land Thüringen liegen vom Statistischen Bundesamt Jahreszahlen vor. 2024 wurden 239 Änderungen erfasst: 66 von männlich zu weiblich, 132 von weiblich zu männlich und 41 sonstige Änderungen. Für 2025 weist die Behörde 362 Fälle aus, darunter 90 Wechsel von männlich zu weiblich, 187 von weiblich zu männlich sowie 85 sonstige.
Erklärung beim Standesamt statt Gutachten und Gerichtsverfahren
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es, den Geschlechtseintrag und den Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt zu ändern. Dafür ist eine Anmeldung drei Monate im Voraus nötig. Es löste das umstrittene Transsexuellengesetz ab, das Betroffenen mehr als 40 Jahre lang ein aufwendiges und teures Verfahren mit Gutachten und gerichtlichen Entscheidungen abverlangt hatte.
Den großen Andrang zu Beginn erklärte der Bundesverband Trans* mit einem Nachholeffekt. Viele trans- und nicht-binäre Menschen hätten auf die neue Regelung gewartet, weil damit Begutachtung und Gerichtsverfahren entfielen. Auch Sophie Koch, die Queerbeauftragte der Bundesregierung, zog zuletzt eine positive Bilanz: Das Gesetz habe sich bewährt und vieles erleichtert.
Bundesweite Zahlen bis Juli 2026
Auch bundesweit konzentrierten sich 2024 viele Änderungen auf die ersten beiden Monate nach dem Gesetzesstart. Das Statistische Bundesamt registrierte im gesamten Jahr 10.589 Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister. Davon entfielen 7.057 auf November und 2.936 auf Dezember. Für das vollständige Jahr 2025 meldete die Behörde 15.688 Fälle.
Die vorläufige Statistik für Januar bis Juli 2026 umfasst 4.620 Änderungen. Im Januar waren es 747, im Februar 618 und im März 722. Danach wurden 559 Fälle im April, 565 im Mai, 687 im Juni und 722 im Juli erfasst.
Bei 42 Prozent der Änderungen im Jahr 2025 wechselte der Eintrag laut Bundesamt von weiblich zu männlich, bei 27 Prozent von männlich zu weiblich. Weitere 20 Prozent betrafen Wechsel von weiblich zu divers oder ohne Angabe; 9 Prozent entfielen auf Wechsel von männlich zu divers oder ohne Angabe.
Länder verlangen Prüfmechanismus gegen Missbrauch
Die politische Debatte über mögliche Verschärfungen entzündete sich am Fall des Neonazis Marla Svenja Liebich. Liebich ließ den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven auf Marla Svenja ändern. Kritiker werteten dies als Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Bereits im Juli 2023 war Liebich, damals noch unter dem Namen Sven, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig verurteilt worden. Die Gesamtfreiheitsstrafe betrug ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung. Nach der Geschlechts- und Namensänderung sollte Liebich die Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten, erschien jedoch nicht. Es folgte die Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland. Liebich befindet sich in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat die Auslieferung angeordnet; dagegen kann Liebich noch Beschwerde einlegen.
Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg forderten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder die Bundesregierung mehrheitlich auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen. Er soll einen Prüfmechanismus für offenkundigen Missbrauch schaffen. Den Anstoß gaben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Prüfung soll schon beim Standesamt stattfinden, wenn der Geschlechtseintrag geändert wird. Nach Angaben der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sollen dafür ausschließlich objektive, dokumentierbare Umstände maßgeblich sein.
Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) erneuerte die Forderung nach einer Verschärfung im Juli 2026 nach einem weiteren Fall: Eine 44-jährige Transperson war aus der JVA Gräfentonna in Tonna in das Frauengefängnis Chemnitz verlegt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Meiningen war die Person als Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sieben Jahren Haft verurteilt worden und hatte den Geschlechtseintrag während der Haft ändern lassen. Die Strafvollstreckungskammer Meiningen bewertete den weiteren Aufenthalt im Männergefängnis als rechtswidrig. Meißner zufolge hatten sich inzwischen alle Bundesländer der Initiative angeschlossen.
Verband verweist auf laufende Evaluation
Der Interessenverband dgti e.V. lehnte die Beschlüsse der Justizministerkonferenz im Juni 2026 ab. Aus seiner Sicht lässt sich aus dem Fall Liebich kein struktureller Missbrauch ableiten: Liebich habe weder die Strafverfolgung verhindern noch eine Unterbringung in einer Frauen-JVA erzwingen können. Über den Haftort entscheide die Gefängnisleitung anhand einer individuellen Prüfung von Risiken und Bedürfnissen.
Zugleich warf der Verband der Konferenz vor, die laufende Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes zu ignorieren. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht diese Auswertung bis zum 31. Juli 2026 vor. Damit ist sie früher angesetzt als die in Artikel 12 SBGG ursprünglich vorgesehene Evaluation fünf Jahre nach Inkrafttreten. Erfasst werden sollen Erfahrungen aus der Praxis; ein Rechtsgutachten soll ausdrücklich auch untersuchen, wie sich das Gesetz auf Frauen und Kinder auswirkt.







