Deutlich weniger Änderungen des Geschlechtseintrags nach anfänglichem Andrang

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2026 haben bislang bundesweit 4.620 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Damit liegen die Zahlen deutlich unter denen der ersten Monate nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Seit dessen Inkrafttreten am 1. November 2024 nutzten insgesamt 31.493 Menschen die Möglichkeit.

Bundesweite Zahlen gehen zurück

Bereits im November und Dezember 2024 verzeichnete das Statistische Bundesamt 10.589 Änderungen. Für das gesamte Jahr 2025 kamen 15.688 hinzu. Innerhalb dieses Jahres sank die monatliche Zahl vom Höchststand im Januar mit 2.360 Änderungen auf 636 im Dezember.

Am häufigsten wurde 2025 ein weiblicher durch einen männlichen Eintrag ersetzt: Auf diese Änderungen entfielen 42 Prozent. Der Wechsel von männlich zu weiblich machte 27 Prozent aus. Weitere 20 Prozent betrafen Änderungen von weiblich zu divers, also ohne Eintrag, und neun Prozent solche von männlich zu divers.

Auch Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet weniger Änderungen

In Mecklenburg-Vorpommern haben seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 600 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Davon entfielen 227 Änderungen auf die letzten beiden Monate des Jahres 2024. Für 2025 erfasste das Statistische Bundesamt 106 Wechsel von männlich zu weiblich und 193 von weiblich zu männlich. Weitere 93 Fälle führte die Behörde in der Kategorie "Sonstige".

Eine Bilanz der Landeshauptstadt Schwerin zeigt den Rückgang auch auf kommunaler Ebene: Im ersten Halbjahr 2026 beurkundete das Standesamt elf Erklärungen, nach 25 im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes waren in Schwerin bis August 2026 insgesamt 102 Anmeldungen eingegangen; in 81 Fällen war die Änderung bereits beurkundet. Darunter waren 37 Wechsel von weiblich zu männlich und 25 von männlich zu weiblich. Zehn Minderjährige nutzten die Möglichkeit.

Erklärung beim Standesamt ersetzt Gerichtsverfahren

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde am 1. November 2024 das Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst. Dieses galt nach Angaben des Bundesjustizministeriums in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig. Während zuvor ein gerichtliches Verfahren und zwei Sachverständigengutachten erforderlich waren, erfolgt die Änderung nun durch eine Erklärung mit Eigenversicherung beim Standesamt.

Der Erklärung muss eine Anmeldung vorausgehen: Wer Geschlechtseintrag und Vornamen ändern möchte, muss dies mindestens drei Monate vorher beim Standesamt anmelden. Möglich war die Anmeldung bereits ab dem 1. August 2024. Nach einer Änderung gilt eine einjährige Sperrfrist, bevor eine erneute Änderung möglich ist.

Streit über Datenweitergabe und Änderungen am Gesetz

Zum zweiten Jahrestag des Gesetzes am 1. November 2026 warnten queere Verbände nach einem Bericht von queer.de davor, das Offenbarungsverbot auszuhöhlen. Der Bundesverband Trans* wandte sich insbesondere gegen eine bayerische Meldeverordnung: Sie sieht vor, frühere Vornamen und den vorherigen Geschlechtseintrag automatisch an Sicherheitsbehörden zu übermitteln. In Baden-Württemberg stoppte Landesinnenminister Manuel Hagel (CDU) eine ähnliche Regelung, die am 1. November in Kraft treten sollte.

Laut queer.de gab es aus der Union zudem Forderungen, das Selbstbestimmungsgesetz abzuschwächen. Die mitregierende SPD erklärte, dies nicht mitzutragen. Die AfD bezeichnet das Gesetz als "Symbol für Dekadenz".

Gesetzliche Evaluierung bis November 2029

Die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtevaluierung muss zum 1. November 2029 vorliegen. Mit der Prüfung einschließlich eines Rechtsgutachtens wurden laut WELT die Ruhr-Universität Bochum und die Berliner Interval GmbH beauftragt. Eine erste Gesamtevaluierung war für Juli 2026 angekündigt.

Nach dem Berichtsstand vom 23. Oktober 2026 verweigerte das Bundesfamilienministerium WELT Auskünfte zum beauftragten Institut und zu den verantwortlichen Personen. Die Zeitung rief deshalb das Verwaltungsgericht an.

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