Wenig Vertrauen in Parlament und Kommission
Handschuhs Erklärung steht unter dem Motto "Sachsen für ein starkes Europa – für mehr Freiheit und Eigenverantwortung". Wie die Menschen im Freistaat europäische Institutionen beurteilen, hat die Staatsregierung mit ihrem Meinungsbarometer Sachsen-Monitor erheben lassen.
Beim Europäischen Parlament geben 42 Prozent der Befragten an, wenig Vertrauen zu haben; 32 Prozent haben gar keines. Für die Europäische Kommission liegen diese Anteile bei 43 und 32 Prozent. Vertrauen äußern nach Angaben des Medienservice Sachsen dagegen 24 Prozent gegenüber dem Parlament und 22 Prozent gegenüber der Kommission.
Andere Institutionen schneiden in der Befragung deutlich besser ab: Polizei und Wissenschaft kommen auf jeweils 72 Prozent Vertrauen, Gerichte auf 62 Prozent. Der Sächsischen Staatsregierung vertrauen 44 Prozent, dem Bundestag 28 Prozent und der Bundesregierung 19 Prozent.
Vorgestellt wurden die Ergebnisse des Sachsen-Monitors 2026 am 3. November in Dresden. Dafür befragte die Ipsos GmbH zwischen dem 14. März und dem 14. Juni insgesamt 2.031 zufällig ausgewählte Menschen persönlich. Alle waren mindestens 18 Jahre alt und hatten ihren Wohnsitz in Sachsen. Ipsos führte die Befragung erstmals durch.
EU-Förderung und die Position der Staatsregierung
Ein weiteres europapolitisches Thema der Staatsregierung ist die künftige Förderung des Freistaats. Am 9. Juni 2026 befasste sich das Kabinett mit einem Gutachten des ifo-Instituts Dresden zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028, wie der Medienservice Sachsen berichtete.
In der Förderperiode von 2021 bis 2027 erhält Sachsen rund 4,1 Milliarden Euro aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Kein anderes deutsches Land verwaltet einen größeren Anteil an EU-Fördermitteln. Zentralisierungsansätze der EU-Kommission lehnt die Staatsregierung ab.
Politische Bildung, Bühnen und Infrastruktur
Für die Aktuelle Stunde haben AfD, BSW und SPD drei weitere Themen angemeldet. Die AfD stellt den Beutelsbacher Konsens, eine Vereinbarung zur politischen Bildung in Deutschland, zur Debatte. Ihr Titel lautet "50 Jahre Beutelsbacher Konsens: keine Ideologie in der Schule! #Neutral statt #NichtNeutral".
Das BSW richtet den Blick auf die Finanzen der sächsischen Theater und Orchester. Es hat die Debatte mit "Erst die Kassen leer, dann die Bühnen dicht? Sachsen muss seine Theater und Orchester sichern!" überschrieben. Der SPD-Antrag behandelt den Schutz kritischer Infrastruktur unter dem Titel "Kritische Infrastruktur stärken – Sachsen vor Sabotage und hybriden Bedrohungen schützen".
Entscheidung über das Gewalthilfegesetz
Im Anschluss soll das Parlament unter anderem über das Sächsische Gewalthilfegesetz entscheiden. Sachsen gehört damit zu den ersten Bundesländern, die die neuen Vorgaben des Bundes in Landesrecht umsetzen. Für das Landesgesetz ist nach Angaben der Staatsregierung der 1. Januar 2027 als Termin des Inkrafttretens vorgesehen.
Für das Hilfesystem sieht der Doppelhaushalt 2027/2028 unter Einbeziehung von Bundesmitteln rund 19 Millionen Euro im Jahr 2027 und 20 Millionen Euro im Jahr 2028 vor. Dahinter steht eine Entwicklungs- und Finanzplanung, die den Zeitraum von 2027 bis 2031 umfasst.
Den bundesrechtlichen Rahmen bildet das seit dem 28. Februar 2025 geltende Gewalthilfegesetz. Es verpflichtet die Länder, ein verlässliches Hilfesystem sicherzustellen. Ab 2032 haben gewaltbetroffene Frauen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Nach Angaben des Beteiligungsportals Sachsen dient das Landesgesetz zugleich der Umsetzung von Vorgaben der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Ebenfalls für den 4. November vorgesehen ist die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes.







